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Von: Stefanie Peatow
Bürgerentscheid ETC (Eissport- und Tenniscentrum)
Antrag zur Gemeindevertretung am 29.9.2016
Wir beauftragen die Verwaltung ein Ratsbegehren für die Wahlberechtigten Bürgerinnen der Gemeinde Timmendorfer Strand bezüglich einer Sanierung des ETC (Kostenermittlung durch den Architekten Bever) in die Wege zu leiten. Darüber hinaus soll eine Bürgerbefragung der Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahre im Sinne der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden.
Begründung: Es besteht hinsichtlich der begrenzten Betriebserlaubnis durch den Kreis Ostholstein Dringlichkeit in der Entscheidungsfindung und der weiteren Vorgehensweise mit unserer Sportstätte. Der finanzielle Aufwand einer Sanierung ist in einer Höhe, die es nötig macht, die Bevölkerung insbesondere der Kinder und Jugendlichen der Gemeinde einzubindende. Instrumente der direkten Demokratie gewinnen insbesondere auf kommunaler Ebene immer mehr Raum im Politischen Entscheidungsprozess. Dies kann entweder von den Bürgern per Bürgerbegehren-also durch die Sammlung einer bestimmten Mindestanzahl von Unterschriften Wahlberechtigter- herbeigeführt werden,oder von den gewählten kommunalen Vertretern per Mehrheitsentscheidung in einem Ratsbegehren. So haben die BürgerInnen einer Gemeinde die Möglichkeit am politischen Entscheidungsprozess mitzuwirken. Dies geschieht immer dann, wenn die örtlichen PolitikerInnen der Meinung sind, dass die Bevölkerung über eine strittige wichtige abstimmen sollten. Die Gemeindevertretung beschließt dann von sich aus , einen "von oben initiierten Bürgerentscheid" durchzuführen. Dieser Beschluss ist abhängig von der jeweiligen Gemeindeordnung mit einer einfachen bzw. 2/3 Mehrheit zu fassen. Die Bürgerbefragung oder auch Einwohnerbefragung ist eine Form der Bürgerbeteiligung an den Entscheidungenen der öffentlichen Verwaltung durch Konsultation. Es findet eine Befragung von Bürgern zu einem bestimmten Vorhaben statt. Oftmals werden Einwohnerbefragungen auf kommunaler Ebene im Vorfeld von in der Öffentlichkeit umstrittenen Bau- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen durchgeführt, um den tatsächlichen Grad der Zustimmung oder Ablehnung zu ermitteln. Hier wäre dann auch die Möglichkeit Kinder-und Jugendliche (ab 12 Jahre) zu befragen. In der Vergangenheit hat sich erwiesen, dass Bürgerbefragungen eine akzeptanzsteigernde und streitvermeindende Wirkung haben, da sie eingebunden werden und nicht " über ihre Köpfe hinaus" entschieden wird.