Zum jüngsten Bericht des Bundesrechnungshofes zur festen Fehmarnbelt-Querung erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz:
Spätestens jetzt müssen bei den letzten Befürwortern der festen Fehmarnbelt-Querung alle Alarmglocken schrillen. In seinem erneuten Bericht macht der Bundesrechnungshof noch einmal unmissverständlich deutlich, wie sehr die Bundesregierung auch weiterhin trickst, um die Realisierung der Querung zu retten. Die Aufforderungen in Richtung Bundesregierung könnten klarer nicht sein:
Erstens muss die Bundesregierung angesichts eklatanter Kostensteigerungen und massiver Verzögerungen endlich in Neuverhandlungen über den Staatsvertrag eintreten. Nur so sind die sich durch zahlreiche unklare Formulierungen und Unwägbarkeiten entstanden, eklatanten Risiken für den deutschen Steuerzahler noch abzuwenden.
Zweitens macht der Rechnungshof noch einmal deutlich, was die Projektbefürworter noch immer nicht zugeben: Die vom Verkehrsministerium kürzlich präsentierten Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs. Anders als aus den Reihen der Großen Koalition immer wieder kolportiert, ist die von Minister Dobrindt vorgelegte Kalkulation weiterhin unvollständig. Zahlreiche zusätzlich anfallende Kosten werden noch immer bewusst nicht berücksichtigt und Parlament und Öffentlichkeit so über das wahre Ausmaß der Kostensteigerungen vorsätzlich getäuscht.
Im Bundestag haben wir kürzlich einen Antrag vorgelegt, der beides fordert: Sowohl eine ehrliche, ergebnisoffene Neubewertung des Projekts, wie sie auch das Dialogforum gerade noch einmal forderte, als auch die Aufnahme von neuen Verhandlungen mit dem dänischen Vertragspartner. Angesichts der erneuten, eindringlichen Kritik des Bundesrechnungshofs wird die Große Koalition sehr genau begründen müssen, warum sie unserem Antrag nicht zustimmen will.
Hintergrund:
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO vom 30. April 2009 aufgezeigt, dass der Staatsvertrag aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe erhebliche Risiken für künftige Bundeshaushalte enthält. Im Gesetzentwurf fehlten zudem Angaben zu finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die sich nach Ansicht des Bundesrechnungshofes auf rund 1,7 Mrd. Euro beliefen. Im Zuge seiner nächsten Sitzung am 27. März 2015 wird sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages erneut mit der Querung beschäftigen. Im Vorfeld legte der Rechnungshof erneut einen Bericht vor, der die bereits im Jahr 2009 vorgebrachte Kritik noch einmal verschärft.
Gegenüber dem Staatsvertrag aus dem Jahr 2008 werden, so der Rechnungshof, erhebliche Kostensteigerungen von mindestens 120 % bis 160 % auftreten. Zudem seien Verzögerungen von mindestens zwei Jahren zu erwarten. Welche verkehrlichen Auswirkungen die fehlende Elektrifizierung auf die Finanzierung des Tunnels über Maut- und Trassenentgelte haben wird, sei weiterhin ungeklärt. Der Bundesrechnungshof hält es angesichts der Kostensteigerungen, der geänderten Planung der deutschen Hinterlandanbindung sowie der erheblichen zeitlichen Verzögerungen auf deutscher Seite für angebracht, dass das BMVI prüft, ob die beiden Vertragspartner die Lage gemäß Artikel 22 Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrages aufs Neue erörtern sollten.
Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass seine Kostenschätzung aus 2009 von 1,7 Milliarden Euro (ohne Sundquerung und weitere Zusatzkosten) noch einmal erheblich überschritten wird. Er fordert das BMVI auf, seine bisherigen Angaben weiter zu präzisieren. Insbesondere sollen die weiterhin fehlenden Informationen aufbereitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss alsbald berichten werden.
FFBQ Stunde der Wahrheit ist gekommen